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GARANTIEBEDINGUNGEN

Alle unsere Fahrräder (im Folgenden das/die „Produkt/e”) unterliegen den gesetzlichen Garantiebedingungen des Landes, in dem sie gekauft werden. Daher gelten die vorliegenden Garantiebedingungen für alle Produkte von Mondraker, die in Spanien und im Ausland geliefert werden.

Alle Garantieansprüche für Mondraker-Originalkomponenten oder -teile werden über eine autorisierte Verkaufsstelle von Mondraker abgewickelt. Hierfür muss die Originalwarenrechnung vorgelegt werden.

Die Mondraker-Verkaufsstellen übernehmen die Garantieabwicklung für Komponenten von Drittherstellern, wobei jeder Hersteller für die Gewährleistung seiner im Produkt verwendeten Komponenten verantwortlich ist. 

Die gesetzliche Gewährleistung ist an das Produkt und die Originalwarenrechnung gebunden. 

Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gewerbliche Garantie durch das spanisches Real Decreto 1/2007 vom 16. November geregelt, mit dem der überarbeitete Text des spanischen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie weitere ergänzende Rechtsvorschriften beschlossen wurden, und zwar unter Berücksichtigung der Änderungen durch das spanisches Real Decreto-ley 7/2021 vom 27. April zur Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien, insbesondere der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG.

Unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften haftet Mondraker im Falle der Nichtkonformität der Produkte für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung besteht und innerhalb von drei Jahren nach Lieferung festgestellt wird, wobei als Datum der Lieferung das auf der Warenrechnung angegebene Datum gilt. Wie oben erwähnt, muss der Verbraucher im Besitz der Warenrechnung sein, um die gewerbliche Garantie in Anspruch zu nehmen.

Endverbraucher können Gewährleistungsansprüche nur für Produkte geltend machen, die sie direkt bei Mondraker in eigenem Namen gekauft haben. Bei Produkten, die über einen Drittanbieter erworben wurden, müssen Endverbraucher Gewährleistungsansprüche direkt beim Verkäufer geltend machen und dessen Garantiebedingungen für das Produkt erfragen.

ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

1. Schäden oder Beschädigungen, die durch Unfall, unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Fahrlässigkeit verursacht werden.

2. Verschleiß: Sowohl am Rahmen als auch an den Komponenten, die einem nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen (Antrieb, Reifen, Lager, Achsen, Schrauben, Muttern, Reifen, Griffe, Kette, Bremsklötze/-beläge, Kettenführungen, Freilaufkörper usw.).

3. Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Wartung sowie durch den Einbau von Teilen und Zubehör verursacht werden, die nicht kompatibel sind oder nicht den speziellen Einsatzbedingungen des jeweiligen Fahrradmodells entsprechen.

4. Manipulation, Veränderungen, Reparaturen am Rahmen oder Lackierarbeiten, die von einer Person oder Firma außerhalb von Mondraker bzw. ohne die Genehmigung von Mondraker durchgeführt werden. 

Die im Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern geregelte Garantie, die gilt, wenn ein Käufer diesen Status hat, deckt daher nur Fehlfunktionen ab, die sich aus nachgewiesenen Herstellungsfehlern ergeben, d. h. Vertragswidrigkeiten, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts bestehen. Diese Garantie gilt jedoch weder für äußere Schäden am Produkt, die auf eine beliebige Ursache, Verschleiß, Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind, noch für Vorfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Kurz gesagt, die gewerbliche Garantie deckt keine Schäden ab, die aus Gründen entstanden sind, für die der Hersteller, d. h. Mondraker, nicht verantwortlich ist. 

Wenn jedoch nach dem Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Endverbraucher vermutet wird, ist zu prüfen, ob die Vermutung mit der Art des Produkts und der Art der festgestellten Vertragswidrigkeit vereinbar ist.


ERWEITERTE MONDRAKER-GARANTIE

Mondraker-Fahrräder werden ausschließlich über das Netzwerk autorisierter Händler verkauft, die für die Einstellung und Wartung unserer Fahrräder verantwortlich sind. Mondraker-Fahrradrahmen werden nach den innovativsten Produktionsverfahren und den strengsten Qualitätskontrollen hergestellt. So bietet Mondraker eine erweiterte lebenslange Garantie auf alle seine Rahmen gegen Material- oder Herstellungsfehler.


BEDINGUNGEN DER ERWEITERTEN MONDRAKER-GARANTIE

1. Die erweiterte Garantie von Mondraker muss innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum durch eine Online-Registrierung unter www.mondraker.com aktiviert werden und gilt nur für den ursprünglichen Käufer. Für jedes Fahrrad, das die Registrierungsbedingungen nicht erfüllt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen des Landes, in dem es gekauft wurde.

2. Die erweiterte Garantie gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die im Land des Kaufs geltende gesetzliche Gewährleistung abläuft. Sie deckt Material- und Herstellungsfehler der folgenden von Mondraker hergestellten Bestandteile ab: 

- Rahmen (für starre Fahrräder oder mit vorderer Federung)

- Front- und Schwingendreiecke (für vollgefederte Fahrräder)

3. Die erweiterte Garantie gilt ausschließlich für Rahmen ab der Saison 2010. 

4. Mondraker behält sich das Recht vor, defekte Rahmen als Ganzes oder das defekte Teil zu reparieren oder zu ersetzen.

5. Die Rahmen werden durch das gleiche oder ein gleichwertiges Modell desselben Jahres ersetzt, solange der Vorrat reicht. Sobald ein Modell ausverkauft ist, wird es durch das Modell der Folgejahre ersetzt, wobei das ästhetische Design, die Standards und/oder das Rahmenmodell abweichen können.

6. Alle erweiterten Garantieansprüche werden über eine autorisierte Verkaufsstelle von Mondraker abgewickelt. Hierfür müssen die Originalwarenrechnung und die Online-Registrierung vorgelegt werden.

7. In jedem Fall kann Mondraker die vom Käufer geltend gemachten Mängel oder Fehler mit allen geeignet erscheinenden Mitteln überprüfen, einschließlich des Rechts, eine Sachverständigenprüfung durchzuführen, um nachzuweisen, ob die Vertragswidrigkeit zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte bestand.

8. Die erweiterte Garantie gilt vorbehaltlich des positiven Ergebnisses der internen technischen Bewertung der Art und der Ursachen des Reklamationsgegenstandes. 

AUSSCHLÜSSE DER ERWEITERTEN MONDRAKER-GARANTIE

Neben den allgemeinen Ausschlüssen, die bereits bei der gesetzlichen Gewährleistung aufgeführt sind, gelten insbesondere die folgenden Ausschlüsse:

1. Produkte, die die Registrierungsbedingungen nicht erfüllen und deren gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist.

2. Gebrauchte Produkte und solche, die für eine kommerzielle Nutzung bestimmt sind, wie z. B. Mietflotten, Leihräder, Bikeparks oder Ähnliches.

3. Lackfehler, die durch die im Land des Kaufs festgelegte Garantie abgedeckt werden.

4. Personenschäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der garantierten Elemente entstehen können. 

5. Arbeitsaufwand für den Austausch oder das Ersetzen von Teilen.

Es ist zu beachten, dass jedes Fahrrad/jeder Rahmen eine Lebensdauer hat, die je nach Art des Materials und der Konstruktion variiert. Diese Lebensdauer kann durch die Art und Weise der Nutzung oder durch fehlende Wartung und Pflege verkürzt werden. Daher hängt die lebenslange Garantie vollständig von der optimalen Lebensdauer ab, die Mondraker für jedes einzelne Produkt bestimmt.

Dieses Dokument enthält die einzig gültige Garantie, die von Mondraker anerkannt wurde. Keine der in dieser Garantie gewährten Bedingungen darf ohne die ausdrückliche Zustimmung von Mondraker in irgendeiner Weise erweitert oder geändert werden.

März 2025