MONDRAKER GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Fahrräder von Mondraker werden ausschließlich über ein Netz zugelassener Vertriebshändler verkauft, die für die Wartung und Instandhaltung unserer Fahrräder verantwortlich sind. Die Rahmen von Mondraker werden nach den innovativsten Produktionsverfahren und den strengsten Qualitätskontrollen hergestellt. Aus diesem Grund gewährt Mondraker auf alle Rahmen eine lebenslange Garantie auf Material- und Herstellungsfehler.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Die Inanspruchnahme der Mondraker-Garantie erfolgt durch vorherige Online-Registrierung unter www.mondraker.com innerhalb von maximal drei Monaten nach Erwerb. Für nicht registrierte Fahrräder gelten die Mindestgarantiebedingungen des jeweiligen Erwerbslandes.
2. Diese Garantie gilt ab Kaufdatum für ab der Saison 2010 erworbene Fahrräder und Rahmen, nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar. In der Vergangenheit galt eine Garantiezeit von drei Jahren für vollgefederte Fahrräder und von fünf Jahren für Starrrahmenmodelle, die nur für den Erstbesitzer galt.
3. Für alle Komponenten, Federgabeln und Hinterradfederungen, mit denen unsere Fahrräder ausgestattet sind, gilt die Garantie des Originalherstellers mit den Mindestanforderungen der Gesetzgebung des Landes, in dem sie erworben wurden.
4. Die Garantie für Lackschäden an Rahmen, die auf Mängel zurückzuführen sind, die bei der Lieferung des Produkts bestanden, gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
5. Mondraker behält sich das Recht vor, je nach Beurteilung des technischen Teams und unter Berücksichtigung der möglichen Übereinstimmung unverhältnismäßiger Kosten bei den verschiedenen Konformitätsoptionen den defekten Rahmen vollständig zu reparieren oder das defekte Teil zu ersetzen.
6. Die aus Garantiegründen ausgewechselten Rahmen oder Teile werden durch ein gleiches oder gleichwertiges Modell aus demselben Jahr ersetzt, solange der Vorrat reicht. Sobald dieses Modell aufgebraucht ist, wird es durch das Modell späteren Jahrgangs ersetzt, bei dem Farbe und Grafik des Rahmens stark variieren können.
7. Die Inanspruchnahme der Garantie muss über einen zugelassenen Mondraker-Vertragshändler erfolgen. Für die ab der Saison 2010 erworbenen Modelle ist die Vorlage des Kaufbelegs und der Web-Registrierung erforderlich. Die Verkaufsstelle folgt dem von Mondraker definierten Modell der Garantieabwicklung.
8. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, wird die Handelsgarantie durch den Königlichen Erlass 1/2007 vom 16. November geregelt, mit dem die überarbeitete Fassung des Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Änderungen dieser Verordnung durch den Königlichen Gesetzeserlass 7/2021 vom 27. April genehmigt wird, zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union zum Verbraucherschutz, insbesondere der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG.
9. Mondraker ist unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften für jede bei der Lieferung oder Bereitstellung der Produkte bestehende und innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Jahren nach der Lieferung zutage tretende Konformitätsverletzung haftbar, wobei als Lieferdatum das auf der Handelsrechnung angegebene Datum gilt, es sei denn, der Käufer hat diese Konformitätsverletzung durch Unterzeichnung des entsprechenden Lieferscheins ausdrücklich erklärt, und zwar unbeschadet der Bestimmungen der Verbraucherschutzvorschriften für den Fall, dass der Käufer diese Voraussetzung erfüllt. (KOMMENTAR: Das Verbraucherrecht regelt die Nichtigkeit von Klauseln über den Rechtsverzicht, so dass ein Konformitätsvermerk zum Erwerbszeitpunkt gegenüber Verbrauchern kaum wirksam sein kann. Aus diesem Grund wurde eine Klausel hinzugefügt, die die Wirksamkeit der Klausel von den Bestimmungen der Verbraucherschutzgesetze abhängig macht).
10. Diese durch das Verbraucherschutzgesetz geregelte und für den Käufer geltende Garantie deckt nur Funktionsstörungen ab, die auf nachgewiesene Herstellungsfehler zurückzuführen sind, d.h. auf Konformitätsmängel, die bei der Produktlieferung bestanden. Sie greift jedoch nicht bei missbräuchlichem Gebrauch, unsachgemäßer oder falscher Bedienung und/oder Wartung, bei unsachgemäßer Produktverwendung, bei mangelnder Sachkenntnis oder Fahrlässigkeit des Käufers sowie bei Vorfällen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Anders ausgedrückt: aus einem Grund, für den der Hersteller nicht verantwortlich ist. Ebenso erlischt diese Garantie sofort, wenn das Produkt von einer von Mondraker nicht zugelassenen Person gehandhabt, verändert oder repariert wird.
11. Sollten die Rechtsvorschriften zum Verbraucher- und Nutzerschutz Vermutungen über das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit bei Lieferung der Produkte an den Endverbraucher aufstellen, wird geprüft, ob die Vermutung mit der Art des Produkts und der Art der festgestellten Vertragswidrigkeit vereinbar ist.
12. Mondraker ist jedenfalls berechtigt, die vom Käufer geltend gemachten Fehler oder Mängel mit allen ihm geeignet erscheinenden Mitteln zu untersuchen, einschließlich des Rechts auf Begutachtung durch einen Sachverständigen, um nachzuweisen, dass die Vertragswidrigkeit bereits bei der Lieferung der Produkte bestand.
13. Mondraker verpflichtet sich im Falle, dass es sich bei dem Käufer um einen Endverbraucher handelt, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, eine Garantie für Ersatzteile für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum, an dem die Waren nicht mehr hergestellt werden, zu übernehmen.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
1. Normaler Verschleiß, sowohl am Rahmen als auch an Verschleißteilen wie Reifen, Griffen, Kette, Bremsbelägen, Kettenführungen, Naben usw.
2. Mondraker ist nicht für Inkompatibilitäten von Komponenten zwischen Rahmen verschiedener Baujahre verantwortlich, die durch Updates und technische Verbesserungen entstanden sind, wie z.B. Stoßdämpfer, Tretlager, Steuersatz, Gabel, Laufräder, Sattelstütze, Umwerfer, etc.
3. Unsachgemäße Montage oder Wartung sowie der Einbau von nicht mit dem Fahrradmodell kompatiblen oder nicht für die spezifischen Einsatzbedingungen geeigneten Teilen und Zubehör.
4. Diese Garantie beschränkt sich ausdrücklich und ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz eines defekten Teils und deckt in keinem Fall Personenschäden ab, die direkt oder indirekt durch das Versagen des Teils während der Nutzung entstehen können.
5. Schäden oder Pannen, die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
6. Jedes Fahrrad/jeder Rahmen hat einen Lebenszyklus, der je nach Material und Ausführung des Fahrrads/Rahmens variiert. Dieser Lebenszyklus kann durch Nutzungsart und -umfang oder durch mangelnde Pflege und Wartung verkürzt werden. Die lebenslange Garantie hängt daher ausschließlich von der von Mondraker für jedes einzelne Produkt festgelegten optimalen Lebensdauer ab.
7. Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (z.Bsp. Vermietung) entstehen.
8. Jedes Fahrrad bzw. jeder Rahmen wird entsprechend seiner technischen Merkmale für eine bestimmte Nutzung gebaut. Die Garantie gilt so lange, wie das Produkt für den Zweck verwendet wird, für den es hergestellt wurde.
9. Auf Schwingen und Pleuelstangen wird eine Garantie von 3 (drei) Jahren ab dem Kaufdatum gewährt. Bei Bruch wird nur das beschädigte Teil und nicht der gesamte Rahmen ersetzt.
10. Arbeitsaufwand für den Ersatz oder Austausch von Teilen.
11. Alle Garantien erfolgen vorbehaltlich der Entscheidung unserer Techniker über Schadensart und -ursache nach einer eingehenden Untersuchung des betreffenden Rahmens.
12. Dauer und Einzelheiten der Garantie können je nach Land, in dem das Fahrrad erworben wurde, variieren und unterliegen den spezifischen rechtlichen Bedingungen und Einschränkungen des jeweiligen Landes.
13. Für Fahrräder, deren Rahmen von anderen Personen oder Unternehmen als Mondraker lackiert wurden, erlischt automatisch die Garantie, weil Mondraker nicht nachprüfen kann, ob die richtigen Produkte und Materialien für die Fahrradlackierung verwendet wurden. Daher können wir nicht für die Festigkeit und Beständigkeit des Rahmens garantieren.
* Sollte die Rechtsprechung in einem Land eine der oben genannten Klauseln untersagen, werden diese aufgehoben, die übrigen bleiben wirksam.
Letzte Aktualisierung: Januar 2022